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RG, 10.07.1884 - Rep. I. 209/84 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist eine im Urkundenprozesse erhobene Klage wegen Unterlassung der Beifügung von Urkunden zur Klageschrift nach §. 556 Satz 2 C.P.O. auch dann zurückzuweisen, wenn die dadurch zu beweisende Thatsache als unbestritten oder gerichtskundig keines Beweises bedarf?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktivlegitimation bei Wechselklagen; Erfordernis der Bezeichnung des zur Geltendmachung der Wechselforderung Berechtigten in der Wechselurkunde; Abweisung einer im Urkundsprozess oder Wechselprozess erhobenen Klage wegen Nichtbeifügung einer Urkunde zur Klageschrift
- opinioiuris.de
Aktivlegitimation aus der Wechselurkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 12, 131
- RGZ 12, 415
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72
Beweisbedürftigkeit von Tatsachen
Dieser Mangel stelle sich aber dann als unwesentlich heraus, wenn sich bei der Verhandlung ergebe, daß die fragliche Tatsache des Beweises nicht bedürfe (RGZ 12, 131, 133).